1A Abriss - Von Hannover - Regional & bundesweit!

Ein Abriss wirkt von außen unspektakulär. Bagger kommt, Haus fällt, Container fährt weg. Wer schon einmal einen Abbruch beauftragt hat, weiß, dass die Arbeit vorher stattfindet. In der Frage, ob der Nachbargiebel angeschnitten ist. In der Frage, wo die Gasleitung liegt. Und in der Frage, was der Vorbesitzer 1974 unter den Estrich gekleistert hat.
1A Abriss übernimmt den Abriss in Hannover für private Bauherren, Unternehmen, Hausverwaltungen und Bauträger. Wir brechen komplette Wohngebäude ab, reißen Anbauten und Nebengebäude weg, holen Gewerbeobjekte vom Grundstück und zerlegen Hallen bis zur letzten Bodenplatte. Dazu kommen Teilabrisse, bei denen ein Gebäudeteil weiter genutzt wird und deshalb unangetastet bleiben muss.
Unser Standort liegt in Hannover, unser Kerngebiet ist die Stadt mit ihrem Umland. In Niedersachsen sind wir regelmäßig unterwegs, bei größeren Gewerbe- und Industrieprojekten auch bundesweit.
Was Sie von uns bekommen, ist keine Pauschalaussage aus dem Telefonat, sondern ein Ortstermin, eine ehrliche Einschätzung und ein Angebot, in dem die einzelnen Leistungen getrennt aufgeführt sind.
Wie wir abbrechen: Verfahren und Technik
Für welches Verfahren wir uns entscheiden, hängt an drei Dingen. An der Bauweise, am Platz rundherum und daran, was mit dem Material passieren soll.
Maschineller Abbruch
Der Regelfall bei frei stehenden Gebäuden. Der Bagger arbeitet mit Abbruchzange, Sortiergreifer oder Hydraulikhammer und trägt das Gebäude von oben nach unten ab. Stahlbeton verlangt deutlich mehr Maschinenstunden als Mauerwerk, dafür fällt am Ende ein sauber trennbarer Materialstrom an.
Longfront und Höhenabbruch
Sobald ein Objekt mehrere Geschosse hat, wird mit größerer Reichweite gearbeitet, damit die Maschine außerhalb des Einsturzbereichs bleibt. Das ist eine Sicherheitsfrage und keine Frage der Bequemlichkeit.
Handabbruch und Sägetechnik.
In engen Innenstadtlagen, bei angebauten Gebäuden und überall dort, wo der Nachbar an derselben Wand hängt, wird von Hand zurückgebaut oder gesägt. Wand- und Seilsäge trennen sauber und ohne die Erschütterungen, die ein Hammer in den Bestand einträgt.
Selektiver Abbruch
Statt alles gemeinsam auf einen Haufen zu werfen, kommen Schadstoffe, Holz, Metall und mineralische Anteile nacheinander heraus. Das dauert länger und ist trotzdem in Summe meistens die günstigere Variante, weil die Entsorgung den größeren Kostenblock bildet.
Welche Kombination bei Ihrem Objekt sinnvoll ist, entscheiden wir nicht am Schreibtisch, sondern nach der Besichtigung.
Objekte, die wir aus Hannover bundesweit abreißen

Wohnhäuser. Ein- und Mehrfamilienhäuser, oft mit Keller, Garage und einem gewachsenen Sammelsurium aus Anbauten. Hier hängt viel davon ab, ob unterkellert ist und ob die Grube verfüllt werden darf oder ausgehoben werden muss.
Anbauten, Garagen und Nebengebäude. Der kleine Auftrag, bei dem trotzdem die Statik des Haupthauses zu beachten ist. Wintergärten, Schuppen, alte Werkstattgebäude, Carports.
Gewerbeobjekte. Ladenlokale, Bürogebäude, Werkstätten, Autohäuser, Lagerflächen. Häufig mit laufendem Betrieb in unmittelbarer Nachbarschaft, was Zeitfenster und Zufahrten bestimmt.
Hallen. Stahlhallen, Betonfertigteilhallen, gemauerte Werkshallen. Erst kommen Technik, Tore und Tragwerk raus, danach der Baukörper. Der Stahl ist bares Geld, deshalb wird er getrennt erfasst.
Industrieobjekte. Produktionsgebäude mit Maschinenfundamenten, Kranbahnen, Rohrleitungen, Tanks und Bodenplatten in einer Stärke, die man von außen nicht vermutet.
Landwirtschaftliche Gebäude. Scheunen, Stallungen, alte Silos. Klassisch mit Wellasbestzement auf dem Dach, was den Ablauf vorgibt.
Teilabriss. Ein Gebäudeflügel, ein Dachgeschoss, ein Anbau. Die verbleibende Substanz muss während der gesamten Arbeiten gesichert und anschließend wieder verschlossen werden.
Vorbereitung: Genehmigung, Leitungen, Schadstoffe

Der Bagger ist der letzte Schritt, nicht der erste. Vorher sind vier Dinge zu klären, und an genau diesen vier Punkten verzögern sich Abbrüche in der Praxis.
Baurechtliche Seite. In Niedersachsen ist der Abbruch vieler Gebäude nach der NBauO verfahrensfrei und nur bei der Bauaufsicht anzuzeigen. Es gibt aber genug Ausnahmen: Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen, Grenzbebauung, größere Bauwerke. Im Stadtgebiet ist die Bauordnung der Landeshauptstadt zuständig, im Umland die Region Hannover. Wir sagen Ihnen nach der Besichtigung, was für Ihr Objekt gilt, und übernehmen die Anzeige auf Wunsch mit.
Hausanschlüsse. Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation müssen vor Beginn getrennt und von den Versorgern freigegeben sein. Das läuft nicht über Nacht, deshalb wird es früh angestoßen. Eine noch anliegende Gasleitung ist der Klassiker unter den vermeidbaren Zwischenfällen.
Schadstoffe. Bei Baujahren zwischen den späten Fünfzigern und Anfang der Neunziger rechnen wir mit Funden. Asbestzement, Spritzasbest, künstliche Mineralfasern, teerhaltige Kleber, PCB in Fugen. Wir arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 521, melden an und dokumentieren die Entsorgung vollständig.
Statik und Bestand. Bei Anbauten und Teilabrissen klären wir mit Ihrem Statiker, wo getrennt wird und wie der Rest gesichert bleibt.
Unverbindlich Angebot anfragenAbbruch im bewohnten Umfeld

Der überwiegende Teil unserer Abrissarbeiten in Hannover findet nicht auf der grünen Wiese statt, sondern zwischen Nachbarhäusern, Parkplätzen und Straßen, die weiter befahren werden. Das prägt den Ablauf mehr als das Gebäude selbst.
Staub. Wird während des Abbruchs mit Wasser gebunden, direkt am Arbeitspunkt. Kostet Zeit und ist trotzdem nicht verhandelbar, weil sonst die halbe Straße die Fenster nicht mehr aufbekommt.
Lärm und Erschütterung. Hydraulikhammer erzeugt beides in erheblichem Maß. Wo der Bestand empfindlich ist oder Nachbarn direkt anschließen, arbeiten wir mit Zange, Säge oder von Hand. Beweissicherung an angrenzenden Gebäuden ist bei solchen Lagen sinnvoll und wird vorher besprochen.
Absicherung. Bauzaun, Absperrung, Halteverbotszonen, gegebenenfalls Gerüst oder Schutzwand zum Nachbargrundstück. Wir kümmern uns um die Anträge, damit am Montagmorgen nicht zwei fremde Fahrzeuge auf der Fläche stehen, die eigentlich der Container braucht.
Anlieger. Wenn Anwohner oder Betriebe wissen, wann laut gearbeitet wird und wann die Zufahrt eng ist, gibt es deutlich weniger Ärger. Ein Aushang und ein Gespräch vorab ersparen oft eine Beschwerde beim Ordnungsamt.
Räumung. Zum Abschluss wird das Grundstück im vereinbarten Zustand übergeben, mit den Nachweisen für die Bauakte.
„Manchmal muss etwas fallen, damit etwas Neues entstehen kann.“
Ihr Abrissunternehmen für Hannover und Umgebung

Jedes Abbruchprojekt beginnt mit demselben Satz: Da steht noch was, das weg soll. Was danach kommt, unterscheidet sich erheblich. Mal ist es ein Wochenendeinsatz an einer Garage, mal ein Rückbau über mehrere Monate mit Schadstoffsanierung, Statiker und drei Behörden im Verteiler.
Welcher Fall bei Ihnen vorliegt, lässt sich am Telefon meist in wenigen Minuten einordnen. Sagen Sie uns, um was für ein Gebäude es geht, wie es auf dem Grundstück steht und was danach dort entstehen soll. Wenn Sie Baujahr, ungefähre Größe und einen Wunschtermin dazu haben, umso besser.
Danach kommen wir raus und sehen uns die Sache an. Das kostet Sie nichts und ist die einzige Grundlage, auf der sich ein belastbares Angebot rechnen lässt.
Fotos, Grundrisse oder ein vorhandenes Schadstoffgutachten schicken Sie am besten vorab per Mail. Rückfragen erledigen sich damit von selbst.
info@1A-Abriss.de +49 (0) 511 850 007 94 Kontaktformular

Ein Abbruchbagger mit Longfront-Ausrüstung ist ein Gerät im Grenzbereich. Ausleger von zwanzig Metern und mehr, Werkzeuge mit vier bis sechs Tonnen Masse am Ende dieses Hebels, dazu ein Unterwagen, dessen Standfläche im Verhältnis dazu klein wirkt. Ob diese Kombination sicher steht, entscheidet sich nicht am Gefühl des Maschinisten, sondern an einer Momentenbilanz um die Kippkante.
Das Grundprinzip
Der Nachweis vergleicht zwei Momente, bezogen auf dieselbe Drehachse.
Das Standmoment M_S entsteht aus dem Eigengewicht des Geräts und wirkt der Kippbewegung entgegen. Es berechnet sich als
M_S = G_G · a_G
mit G_G als Gewichtskraft des Geräts einschließlich Kontergewicht und a_G als horizontalem Abstand des Schwerpunkts von der Kippkante.
Das Kippmoment M_K entsteht aus allem, was jenseits der Kippkante hängt:
M_K = (G_A · a_A + G_W · a_W + F_dyn · a_W)
Dabei ist G_A die Gewichtskraft des Auslegers mit seinem Schwerpunktabstand a_A, G_W die Gewichtskraft des Anbauwerkzeugs bei der Ausladung a_W, und F_dyn erfasst die dynamischen Anteile aus dem Arbeitsvorgang.
Die Bedingung lautet
M_S / M_K ≥ γ
wobei γ der geforderte Sicherheitsbeiwert ist.
Lage der Kippkante
Die Kippkante ist nicht identisch mit dem Rand der Kette. Bei Kettenfahrwerken liegt sie in Längsrichtung an der äußeren Rolle, in Querrichtung an der Außenkante der Kette. Maßgebend ist immer der ungünstigste Fall, und der tritt bei geschwenktem Oberwagen auf, wenn der Ausleger quer über die Kette hinausragt. Bei Geräten mit hydraulisch verbreiterbarem Unterwagen ist zu klären, ob der Nachweis für die eingefahrene oder ausgefahrene Stellung gilt.
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Annahme, das Gerät stehe waagerecht. Bereits eine Neigung von wenigen Grad verschiebt den Schwerpunkt und verkleinert a_G, während a_W wächst. Bei einer Neigung α gilt näherungsweise
a_G‘ = a_G · cos α − h_G · sin α
mit h_G als Schwerpunkthöhe. Bei hohen Schwerpunkten, wie sie Longfront-Geräte mit aufgerichtetem Ausleger haben, ist dieser Term erheblich. Deshalb schreiben Hersteller für Abbruchausrüstungen deutlich engere Neigungsgrenzen vor als für Erdbauausrüstungen, häufig im Bereich von wenigen Grad.
Dynamische Anteile
Der statische Ansatz allein reicht nicht. Beim Reißen, Ziehen, Schwenken und Absetzen treten Kräfte auf, die über der reinen Gewichtskraft liegen. Erfasst werden sie über einen Schwingbeiwert φ, sodass
F_res = G_W · φ
Für Hebezeuge sind Werte in der Größenordnung von 1,1 bis 1,3 gebräuchlich, für Abbruchbetrieb mit stoßhaften Beanspruchungen liegen die anzusetzenden Werte höher. Der maßgebende Beiwert ist den Herstellerangaben und den einschlägigen Regelwerken zu entnehmen, weil er von Gerätetyp, Werkzeug und Arbeitsweise abhängt.
Hinzu kommt beim Schwenken die Fliehkraft
F_z = m_W · ω² · r
mit m_W als Werkzeugmasse, ω als Winkelgeschwindigkeit des Oberwagens und r als Ausladung. Bei großen Ausladungen wird dieser Anteil relevant, weil r linear und ω quadratisch eingeht. Praktisch bedeutet das: Schnelles Schwenken bei voller Ausladung ist der kritischste Betriebszustand.
Ebenfalls anzusetzen ist die Windlast auf Ausleger und Werkzeug, die bei Arbeitshöhen über zwanzig Metern nicht mehr vernachlässigbar ist:
F_W = c_f · q · A_ref
mit c_f als aerodynamischem Beiwert, q als Staudruck und A_ref als projizierter Angriffsfläche.
Sicherheitsbeiwert
Für die Standsicherheit von Erdbaumaschinen und Hebezeugen werden je nach Regelwerk und Lastfall unterschiedliche Beiwerte gefordert. Größenordnungen von etwa 1,25 bis 1,5 sind gebräuchlich, wobei für den Hebezeugbetrieb strengere Anforderungen gelten als für den reinen Grabbetrieb. Beim Abbruch mit Longfront-Ausrüstung ist wegen der stoßhaften Beanspruchung und der großen Hebelarme der jeweils ungünstigere Ansatz zu wählen.
Verbindlich sind die Angaben des Herstellers im Traglastdiagramm sowie die einschlägigen Normen und DGUV-Regeln. Das Traglastdiagramm bildet den Nachweis bereits ab, indem es zulässige Lasten in Abhängigkeit von Ausladung und Höhe ausweist. Die dort genannten Werte enthalten die geforderten Sicherheiten und dürfen nicht ausgereizt werden.
Praktische Nachweisführung
Der Nachweis wird für den ungünstigsten Arbeitspunkt geführt, also maximale Ausladung bei maximaler Höhe mit schwerstem vorgesehenem Werkzeug. Wird das Gerät mit unterschiedlichen Anbaugeräten betrieben, ist jede Kombination zu prüfen.
Ein Beispiel zur Größenordnung: Bei einem Werkzeug von 4,5 Tonnen an einer Ausladung von 18 Metern beträgt allein dessen statischer Anteil am Kippmoment
M_K,W = 45 kN · 18 m = 810 kNm
Mit einem Schwingbeiwert von 1,2 steigt dieser Wert auf rund 972 kNm. Um bei einem geforderten Beiwert von 1,3 die Standsicherheit zu wahren, muss das Standmoment aus Gerät und Ballast, abzüglich des Auslegeranteils, mindestens rund 1264 kNm betragen. Bei einem Schwerpunktabstand von 2,2 Metern zur Kippkante entspricht das einer wirksamen Gewichtskraft von etwa 575 kN, also rund 58 Tonnen. Die Zahlen zeigen, warum Longfront-Geräte mit erheblichem Kontergewicht und verbreitertem Unterwagen ausgeführt werden.
Untergrund
Die Momentenbilanz setzt einen unnachgiebigen Untergrund voraus. Gibt der Boden unter der belasteten Kette nach, wandert das Gerät in die Neigung, a_G verkleinert sich, und der Nachweis verliert seine Grundlage. Der Standsicherheitsnachweis ist deshalb stets mit dem Nachweis der Sohlspannung zu koppeln.
Bei Kettenfahrwerken ergibt sich die Pressung unter der belasteten Kette bei Momentenbeanspruchung nicht gleichmäßig, sondern trapez- oder dreieckförmig verteilt. Die Randpressung folgt aus
σ_max = N/A + M/W
mit N als Vertikalkraft, A als Aufstandsfläche, M als Moment und W als Widerstandsmoment der Aufstandsfläche. Übersteigt σ_max die zulässige Sohlspannung, ist zu ertüchtigen.
Organisatorische Umsetzung
Das Ergebnis fließt in die Abbruchanweisung ein. Festgehalten werden Gerätetyp mit Ausrüstung, zulässige Standplätze, zulässige Ausladungen je Arbeitshöhe, Neigungsgrenzen und Betriebsanweisungen für den Schwenkbetrieb. Geräte im Grenzbereich werden mit Neigungssensor und Überlastwarneinrichtung betrieben, bei Longfront-Ausrüstung zusätzlich mit Kameraüberwachung des Werkzeugs, weil der Bediener den Arbeitspunkt aus der Kabine nicht einsehen kann.
Der Grundsatz für die Praxis lautet: Der Nachweis gilt für einen definierten Zustand. Wird Werkzeug, Standplatz oder Ausladung geändert, gilt er nicht mehr.

Abbruchgeräte erzeugen unter ihren Ketten Pressungen, die auf weichem oder aufgefülltem Untergrund nicht abgetragen werden können. Ohne Ertüchtigung sinkt das Gerät ein, gerät in Schieflage und verliert seine Standsicherheit. Die Lastverteilungskonstruktion überführt die konzentrierte Kettenlast auf eine größere Fläche, sodass die Sohlspannung unter den zulässigen Wert fällt.
Ausgangsgröße: die Kettenpressung
Die mittlere Kettenpressung ergibt sich aus
p_K = G / (2 · b · L_w)
mit G als Gewichtskraft des Geräts einschließlich Ausrüstung, b als Kettenbreite und L_w als wirksamer Aufstandslänge. Der Faktor 2 berücksichtigt beide Ketten.
Die wirksame Aufstandslänge ist nicht die gesamte Kettenlänge, sondern nur der Bereich zwischen den äußeren Laufrollen, weil nur dort Last übertragen wird. Bei einem 50-Tonnen-Gerät mit 900 Millimeter Kettenbreite und 4,2 Metern wirksamer Länge folgt
p_K = 500 kN / (2 · 0,9 m · 4,2 m) = 66,1 kN/m² ≈ 0,066 N/mm²
Dieser Mittelwert beschreibt jedoch nur den Fall gleichmäßiger Verteilung. Sobald der Oberwagen schwenkt oder das Werkzeug ausgefahren ist, entsteht ein Moment, und die Pressung verteilt sich ungleichmäßig:
p_max = N/A + M/W
Bei ausgeprägter Exzentrizität kann die Kette teilweise abheben, sodass sich die Last auf eine reduzierte Fläche konzentriert. Die Randpressung erreicht dann ein Mehrfaches des Mittelwerts. Für die Bemessung ist deshalb nicht p_K anzusetzen, sondern p_max im ungünstigsten Betriebszustand.
Zulässige Sohlspannung
Auf der Gegenseite steht der Widerstand des Untergrunds. Die zulässige Sohlspannung σ_zul stammt aus dem geotechnischen Bericht und leitet sich aus dem Grundbruchnachweis sowie der Setzungsbetrachtung ab.
Die Größenordnungen unterscheiden sich erheblich. Fels und dicht gelagerte, nichtbindige Böden tragen mehrere hundert Kilonewton je Quadratmeter, mitteldicht gelagerte Sande deutlich weniger, weiche bindige Böden und frische Auffüllungen liegen im Bereich weniger Dutzend Kilonewton je Quadratmeter. Auf verfülltem Kellergrund unmittelbar nach dem Rückbau ist ohne Verdichtungsnachweis praktisch kein verlässlicher Wert anzusetzen.
Zusätzlich ist die Setzungsempfindlichkeit zu betrachten. Ein Untergrund, der die Last rechnerisch trägt, aber ungleichmäßig nachgibt, führt zur Schiefstellung des Geräts, was über die Momentenbilanz aus Frage 1 unmittelbar auf die Kippsicherheit durchschlägt.
Erforderliche Aufstandsfläche
Aus der Bedingung
p_vorh ≤ σ_zul
folgt die erforderliche Fläche
A_erf = N / σ_zul
Im obigen Beispiel mit N = 500 kN und einer zulässigen Sohlspannung von 80 kN/m² ergibt sich
A_erf = 500 / 80 = 6,25 m²
Die vorhandene Kettenaufstandsfläche beträgt 2 · 0,9 · 4,2 = 7,56 m². In diesem Fall wäre die Bedingung rechnerisch erfüllt. Sinkt σ_zul dagegen auf 40 kN/m², steigt A_erf auf 12,5 m², und es ist zu ertüchtigen.
Zu berücksichtigen ist das Eigengewicht der Lastverteilung selbst, das der Vertikalkraft hinzuzurechnen ist:
A_erf = (N + G_LV) / σ_zul
Bei Stahlplatten oder Baggermatratzen ist dieser Anteil nicht vernachlässigbar.
Lastausbreitung im Aufbau
Die Wirksamkeit einer Lastverteilungskonstruktion beruht darauf, dass die Last innerhalb des Aufbaus seitlich gespreizt wird. Näherungsweise wird dies über einen Lastausbreitungswinkel β beschrieben. Bei einer Aufbauhöhe h vergrößert sich die Lasteintragsfläche gegenüber der Aufstandsfläche um
Δ = 2 · h · tan β
je Richtung. Aus einer Kettenaufstandsfläche der Breite b und Länge L wird damit
A_eff = (b + 2 · h · tan β) · (L + 2 · h · tan β)
Der anzusetzende Winkel hängt vom Verhältnis der Steifigkeiten ab. Für Aufbauten aus Holzbohlen ist er flacher, für Stahlplatten und Trägerroste steiler. Gebräuchliche Ansätze bewegen sich zwischen etwa 30 und 45 Grad, wobei die konkrete Annahme projektbezogen zu begründen und im Zweifel konservativ zu wählen ist.
Ein Rechenbeispiel: Bei b = 0,9 m, L = 4,2 m, einem zweilagigen Bohlenaufbau mit h = 0,3 m und β = 30 Grad ergibt sich
Δ = 2 · 0,3 · tan 30° = 0,346 m
A_eff = (0,9 + 0,346) · (4,2 + 0,346) = 1,246 · 4,546 = 5,66 m² je Kette
Für beide Ketten also rund 11,3 m² gegenüber 7,56 m² ohne Aufbau. Die Sohlspannung sinkt entsprechend von 66 auf rund 44 kN/m².
Die Steifigkeitsbedingung
Die Formel gilt nur, wenn der Aufbau die Last tatsächlich verteilt. Ein zu weicher Aufbau folgt der Verformung des Untergrunds und wirkt nicht als Lastverteiler, sondern nur als Zwischenlage. Die Ausbreitung tritt nur ein, wenn das Verhältnis der Biegesteifigkeit der Konstruktion zur Bettungssteifigkeit des Bodens ausreichend groß ist.
Beschrieben wird das über die elastisch gebettete Platte mit der elastischen Länge
L_el = ⁴√(4 · E · I / k_s · b)
mit E · I als Biegesteifigkeit des Aufbaus, k_s als Bettungsmodul und b als mitwirkender Breite. Ist die Bauteillänge klein gegenüber L_el, verhält sich der Aufbau starr und verteilt vollständig. Ist sie groß, klingt die Wirkung ab, und die Verteilung beschränkt sich auf den unmittelbaren Lasteintragsbereich.
Praktisch bedeutet das: Eine einzelne Bohle unter der Kette bringt kaum etwas. Wirksam wird die Konstruktion erst als zusammenhängender Rost aus quer und längs verlegten Lagen oder als durchgehende Stahlplatte ausreichender Dicke.
Konstruktive Ausführung
Bewährt haben sich mehrlagige Aufbauten. Die untere Lage wird quer zur Fahrtrichtung verlegt, die obere längs, sodass ein Kreuzverband entsteht. Die Lagen werden untereinander verbunden, damit sie als Scheibe wirken und nicht einzeln ausweichen. Alternativ kommen Baggermatratzen aus Hartholz mit Stahlverbindung, Stahlfahrplatten oder bei hohen Anforderungen Stahlträger zum Einsatz, die die Last unmittelbar auf tragfähige Punkte leiten.
Der Fahrweg wird durchgehend belegt, nicht nur der Arbeitsstandpunkt, weil die kritische Situation häufig beim Umsetzen entsteht. Stöße zwischen Elementen sind zu versetzen, damit keine durchgehende Schwächungslinie entsteht.
Alternativ oder ergänzend wird der Untergrund selbst ertüchtigt, etwa durch eine verdichtete Arbeitsebene aus Recyclingmaterial in definierter Stärke, gegebenenfalls mit Geogitter bewehrt. Der Nachweis erfolgt dann über Plattendruckversuche mit Ermittlung des Verformungsmoduls.
Sonderfall: Aufbau auf Bauwerksteilen
Steht das Gerät nicht auf dem Baugrund, sondern auf einer Geschossdecke, einer Kellerdecke oder über verfüllten Hohlräumen, tritt an die Stelle der zulässigen Sohlspannung die Tragfähigkeit des Bauteils. Der Nachweis wird dann als Bauteilnachweis geführt, mit Untersuchung von Biegung, Querkraft und Durchstanzen unter der konzentrierten Last. Die Lastverteilungskonstruktion hat hier die zusätzliche Aufgabe, die Last auf mehrere tragende Achsen zu spreizen, statt sie in ein einzelnes Feld einzuleiten.
Der Grundsatz bleibt derselbe: Verteilt wird nur, was ausreichend steif ist, und getragen wird nur, was nachgewiesen ist.

Vor Beginn erschütterungsintensiver Arbeiten stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein Gebäude in einer bestimmten Entfernung noch betroffen ist. Bei einer Beweissicherung entscheidet das über den Umfang der zu erfassenden Objekte, bei der Verfahrenswahl darüber, ob mit Hydraulikhammer gearbeitet werden kann oder auf erschütterungsarme Technik ausgewichen werden muss. Beantwortet wird die Frage über eine Ausbreitungsprognose, die auf einer physikalisch begründeten Abstandsbeziehung beruht und mit Messwerten kalibriert wird.
Grundgleichung der Ausbreitung
Die Schwinggeschwindigkeit nimmt mit wachsendem Abstand aus zwei voneinander unabhängigen Gründen ab. Die Grundform der Prognose lautet
v(r) = v₀ · (r₀/r)^n · e^(−α·(r−r₀))
Darin bezeichnet v(r) die Schwinggeschwindigkeit im Abstand r, v₀ den bekannten Wert im Referenzabstand r₀, n den Exponenten der geometrischen Dämpfung und α den Dämpfungskoeffizienten der materiellen Dämpfung.
Der Potenzterm beschreibt die geometrische Ausbreitung, der Exponentialterm die Materialdämpfung. Beide wirken gleichzeitig, dominieren aber in unterschiedlichen Entfernungsbereichen.
Geometrische Dämpfung
Die geometrische Dämpfung entsteht dadurch, dass sich die eingetragene Energie auf eine mit dem Abstand wachsende Wellenfront verteilt. Der Exponent n hängt von der Wellenart und von der Geometrie der Quelle ab.
Bei Raumwellen aus einer Punktquelle verteilt sich die Energie auf eine Kugeloberfläche, die mit r² wächst. Da die Amplitude proportional zur Wurzel der Energiedichte ist, folgt n = 1.
Bei Oberflächenwellen, insbesondere Rayleighwellen, verteilt sich die Energie auf einen Zylindermantel, der mit r wächst. Daraus ergibt sich n = 0,5.
Bei Linienquellen, etwa einer über eine Strecke arbeitenden Ramme, verringert sich der Exponent weiter.
Für die Praxis ist die Unterscheidung wesentlich, weil beim Abbruch mit Hydraulikhammer der überwiegende Energieanteil in Oberflächenwellen übergeht. Diese klingen langsamer ab als Raumwellen und bestimmen deshalb die Reichweite. Übliche Ansätze bewegen sich für den Nahbereich zwischen n = 0,5 und n = 1,5, wobei bei Bauwerksanregung über das Fundament höhere Werte auftreten können. Der konkrete Ansatz ist projektbezogen zu wählen und möglichst durch Messung zu belegen.
Materielle Dämpfung
Die materielle Dämpfung beschreibt die Umwandlung von Schwingungsenergie in Wärme durch innere Reibung im Boden. Sie wirkt exponentiell und gewinnt mit wachsendem Abstand an Bedeutung.
Der Dämpfungskoeffizient α ist frequenzabhängig:
α = 2π · D · f / c
mit D als Dämpfungsmaß des Bodens, f als Frequenz und c als Ausbreitungsgeschwindigkeit der maßgebenden Welle.
Aus dieser Beziehung folgt ein für die Praxis zentraler Zusammenhang. Hohe Frequenzen werden stark gedämpft und reichen nicht weit, tiefe Frequenzen dagegen weit. Ein Hydraulikhammer erzeugt ein breites Spektrum, dessen hochfrequente Anteile bereits nach wenigen Metern abgeklungen sind, während die tieffrequenten Anteile über deutlich größere Entfernungen wirksam bleiben. Genau diese tieffrequenten Anteile sind für Bauwerke kritisch, weil ihre Eigenfrequenzen häufig im Bereich weniger Hertz liegen und Resonanzeffekte auftreten können.
Das Dämpfungsmaß D liegt bei bindigen Böden höher als bei nichtbindigen, bei wassergesättigten Böden niedriger als bei trockenen, und bei Fels sehr niedrig. Daraus erklärt sich die praktische Beobachtung, dass Erschütterungen über Fels und über wassergesättigten Untergrund erheblich weiter reichen als über lockere, trockene Schichten.
Die Ausbreitungsgeschwindigkeit c bewegt sich für Rayleighwellen bei Lockergestein in der Größenordnung von etwa 100 bis 400 Metern je Sekunde, bei Fels erheblich darüber. Sie ist über seismische Verfahren bestimmbar.
Kalibrierung durch Vorabmessung
Eine Prognose allein aus Tabellenwerten ist mit erheblicher Streuung behaftet. Belastbar wird sie erst durch Kalibrierung an einer Vorabmessung auf dem konkreten Grundstück.
Dafür wird eine Testanregung durchgeführt, idealerweise mit demselben Gerät und derselben Arbeitsweise, die später eingesetzt werden. Gemessen wird gleichzeitig an mehreren Abständen, mindestens an drei Punkten entlang einer Achse zwischen Quelle und schützenswertem Objekt.
Aus den Messwerten werden die Parameter bestimmt. Trägt man ln v über r auf, ergibt sich unter Berücksichtigung des logarithmierten Potenzterms eine Ausgleichsgerade, aus deren Steigung α folgt. Alternativ wird die Doppellogarithmusdarstellung genutzt, wenn im Nahbereich die geometrische Dämpfung dominiert und n bestimmt werden soll.
Erforderliche Eingangsgrößen für eine belastbare Extrapolation sind:
Die Referenzamplitude v₀ mit dem zugehörigen Referenzabstand r₀, gemessen dreiachsig nach VDI 3492 nicht anwendbar, sondern nach den Vorgaben für Erschütterungsmessung mit Aufnehmern gemäß DIN 45669-1.
Das Frequenzspektrum der Anregung, weil ohne Frequenzangabe weder die Dämpfung berechnet noch der Anhaltswert nach DIN 4150-3 zugeordnet werden kann.
Die Bodenkennwerte, mindestens Schichtaufbau, Lagerungsdichte, Grundwasserstand und möglichst die Ausbreitungsgeschwindigkeit.
Die Quellcharakteristik, also Gerätetyp, Einzelschlagenergie, Schlagfrequenz und Ankopplung an das Bauteil.
Die Empfängercharakteristik, insbesondere Gründungsart des zu schützenden Gebäudes und dessen Eigenfrequenz, weil die Bauwerksantwort über die Bodenamplitude hinausgehen kann.
Rechenbeispiel
Angenommen, eine Vorabmessung ergibt bei r₀ = 10 Metern eine Schwinggeschwindigkeit von v₀ = 6,0 mm/s bei einer dominanten Frequenz von 25 Hertz. Der Boden weise ein Dämpfungsmaß von D = 0,04 und eine Rayleighwellengeschwindigkeit von c = 200 m/s auf. Damit folgt
α = 2π · 0,04 · 25 / 200 = 0,0314 m⁻¹
Mit n = 1,0 für den Nahbereich ergibt sich für r = 25 Meter
v(25) = 6,0 · (10/25)^1,0 · e^(−0,0314 · 15)
v(25) = 6,0 · 0,4 · e^(−0,471)
v(25) = 6,0 · 0,4 · 0,624 = 1,50 mm/s
Für r = 40 Meter folgt entsprechend
v(40) = 6,0 · 0,25 · e^(−0,942) = 6,0 · 0,25 · 0,390 = 0,58 mm/s
Bei einem Anhaltswert von 3 mm/s für besonders erhaltenswerte Bauwerke am Fundament wäre ein Objekt in 25 Metern Entfernung rechnerisch unkritisch, während im Nahbereich unter etwa 15 Metern eine Überschreitung zu erwarten ist. Aus dieser Rechnung leitet sich der Umfang der Beweissicherung und der Bereich ab, in dem das Verfahren umgestellt werden muss.
Grenzen der Prognose
Die Beziehung ist eine Näherung für homogenen Halbraum. In der Realität ist der Untergrund geschichtet, und an Schichtgrenzen treten Reflexion, Refraktion und Wellenumwandlung auf. Steife Schichten können als Wellenleiter wirken und Energie über größere Entfernungen transportieren, als die Rechnung erwarten lässt.
Weiterhin nicht erfasst sind starre Kopplungen. Eine durchgehende Bodenplatte, ein gemeinsames Fundament oder eine erdverlegte Leitung zwischen Quelle und Empfänger übertragen Körperschall wesentlich besser als der Boden. In solchen Fällen liegt die tatsächliche Amplitude deutlich über der Prognose, und die wirksamste Gegenmaßnahme ist ein vorlaufender Trennschnitt, der den Kraftfluss unterbricht.
Aus diesem Grund ersetzt die Prognose die begleitende Messung nicht. Sie dient der Planung, der Festlegung von Messpunkten und der Wahl des Verfahrens. Die Einhaltung der Anhaltswerte wird während der Ausführung durch kontinuierliche Aufzeichnung mit Schwellenwertalarm nachgewiesen.

Beim Abbruch entstehen zwangsläufig Zustände, in denen Bauteile freistehen: eine Giebelwand nach dem Entfernen der Querwände, ein Schornstein nach dem Rückbau des Dachs, eine Stütze nach dem Abtragen der Decke. Solche Bauteile können kippen, und der Bereich, in dem sie dabei aufschlagen, muss frei von Personen und Geräten sein. Die Bemessung dieses Bereichs erfolgt nicht nach Gefühl, sondern über eine geometrische Betrachtung der Kippbewegung, ergänzt um Zuschläge für Bruchstücke und Streuung.
Kippsicherheit des stehenden Bauteils
Zunächst ist zu prüfen, ob das Bauteil überhaupt standsicher ist. Die Bedingung entspricht formal der Momentenbilanz aus Frage 1:
M_stand = G · a
M_kipp = F_h · h_a
mit G als Gewichtskraft, a als horizontalem Abstand des Schwerpunkts von der Kippkante, F_h als horizontal wirkender Kraft und h_a als deren Angriffshöhe.
Die maßgebende Horizontalkraft ist im Bauzustand regelmäßig der Wind. Es gilt
F_W = c_f · q_p · A_ref
mit q_p als Böengeschwindigkeitsdruck. Eine freigelegte Wandscheibe, die zuvor durch Querwände gehalten war, verliert diese Halterung vollständig, während die Angriffsfläche unverändert bleibt. Der Nachweis fällt deshalb häufig negativ aus, was Abspannung oder unverzügliches Abtragen erforderlich macht.
Für die Kippsicherheit wird ein Beiwert gefordert:
η = M_stand / M_kipp ≥ 1,5
Der konkret anzusetzende Wert richtet sich nach dem einschlägigen Regelwerk und der Dauer des Zustands.
Geometrie der Kippbewegung
Kippt ein starrer Körper um eine Kante, beschreibt jeder Punkt eine Kreisbahn um diese Kante. Der Radius für einen beliebigen Punkt P ist der Abstand dieses Punktes von der Kippachse:
r_P = √(x_P² + y_P²)
mit x_P als horizontalem und y_P als vertikalem Abstand von der Kippkante.
Der maßgebende Punkt ist derjenige mit dem größten Abstand, bei einer schlanken Wand also die obere, der Kippkante abgewandte Ecke. Für eine Wand der Höhe h und der Dicke d, die um ihre Fußkante kippt, ergibt sich
r_max = √(h² + d²)
Bei h = 9,0 m und d = 0,36 m folgt
r_max = √(81 + 0,13) = √81,13 = 9,01 m
Für schlanke Bauteile gilt daher näherungsweise r_max ≈ h. Die Bauteildicke geht nur quadratisch unter der Wurzel ein und wirkt sich erst bei gedrungenen Körpern aus.
Bei einem gedrungenen Baukörper mit h = 6,0 m und d = 3,0 m dagegen:
r_max = √(36 + 9) = √45 = 6,71 m
Der Zuschlag gegenüber der reinen Höhe beträgt hier bereits rund zwölf Prozent.
Kippkante und Aufschlagpunkt
Zu beachten ist, dass die Kippkante nicht zwingend am Bauteilfuß liegt. Bricht das Bauteil in halber Höhe, verschiebt sich die Drehachse nach oben, und der obere Abschnitt beschreibt eine Bahn, die über den geometrischen Umsturzradius hinausreichen kann, weil das abbrechende Stück nicht mehr geführt ist, sondern als freier Körper fliegt.
Für den frei fliegenden Fall gilt die Wurfparabel. Verlässt ein Bruchstück die Kippbewegung mit der Bahngeschwindigkeit
v_B = ω · r
und der Höhe y über Gelände, ergibt sich die zusätzliche Wurfweite aus
x_W = v_x · t mit t = √(2y/g)
Da beim Kippen bereits eine erhebliche Winkelgeschwindigkeit erreicht wird, kann diese Zusatzweite bei hohen Bauteilen mehrere Meter betragen.
Die Winkelgeschwindigkeit beim Auftreffen folgt aus dem Energiesatz. Für einen um seine Fußkante kippenden Stab gilt näherungsweise
½ · J · ω² = G · Δh_s
mit J als Massenträgheitsmoment um die Kippachse und Δh_s als Absenkung des Schwerpunkts während der Kippbewegung. Für einen homogenen Stab der Länge h um die Fußkante ist J = m·h²/3.
Diese Betrachtung zeigt: Ein hohes Bauteil schlägt nicht sanft um, sondern trifft mit erheblicher Geschwindigkeit auf, wobei Beton zersplittert und Bruchstücke weiter geschleudert werden.
Ableitung des Gefahrenbereichs
Aus dem geometrischen Umsturzradius wird der abzusperrende Bereich durch Zuschläge gebildet. Zu berücksichtigen sind:
Der Streubereich der Kipprichtung. Ein Bauteil kippt selten exakt in die geplante Richtung, weshalb der Bereich nicht als Sektor, sondern als vollständiger Kreis um das Bauteil abgesperrt wird, sofern die Kipprichtung nicht durch Vorschnitt und Zugseil sicher festgelegt ist.
Der Bruchstückflug. Beim Aufschlag zerlegt sich das Bauteil, Bruchstücke springen weiter. Der erforderliche Zuschlag hängt von Material, Höhe und Untergrund ab und ist bei sprödem, unbewehrtem Material größer als bei bewehrtem Beton, der zusammenhängt.
Das Aufprallverhalten des Untergrunds. Auf hartem, geräumtem Untergrund springen Bruchstücke deutlich weiter als auf einem vorbereiteten Fallbett aus Schutt oder Boden, das Energie absorbiert. Ein aufgeschüttetes Fallbett ist deshalb eine wirksame und häufig eingesetzte Maßnahme zur Verkleinerung des Gefahrenbereichs.
In der Praxis wird der Gefahrenbereich häufig mit einem Vielfachen der Bauwerkshöhe angesetzt. Gebräuchlich sind Ansätze in der Größenordnung des Ein- bis Eineinhalbfachen der Höhe für den geplanten Umsturz, bei ungünstigen Verhältnissen mehr. Die verbindlichen Vorgaben ergeben sich aus den einschlägigen DGUV-Regeln und der Gefährdungsbeurteilung des Vorhabens.
Zwingend zu ergänzen ist der Aufenthaltsbereich des Abbruchgeräts. Der Bagger muss außerhalb des Gefahrenbereichs stehen, was bei hohen Bauwerken die erforderliche Auslegerlänge bestimmt. Aus
r_erf ≥ r_Gefahr
folgt unmittelbar die Anforderung an die Ausrüstung. Ein Gerät, dessen Reichweite nicht ausreicht, zwingt zum Arbeiten im Gefahrenbereich und ist damit das falsche Gerät.
Gezielter Umsturz
Soll ein Bauteil planmäßig umgelegt werden, wird die Kipprichtung festgelegt. Dazu dienen ein vorlaufender Trennschnitt oder ein Ausbrechen auf der Fallseite, wodurch die Kippkante definiert wird, sowie ein Zugseil, das über den Bagger oder eine Seilwinde die Kippbewegung einleitet.
Die erforderliche Zugkraft folgt aus
F_Z = G · a / h_Z
mit h_Z als Angriffshöhe des Seils. Je höher angeschlagen wird, desto geringer die erforderliche Kraft. Das Seil ist so zu bemessen und zu führen, dass die Zugmaschine außerhalb des Gefahrenbereichs steht, was Seillängen von deutlich mehr als der Bauwerkshöhe bedeutet.
Vor dem Umlegen wird der Bereich geräumt und abgesperrt, ein Einweiser übernimmt die Sichtkontrolle, und die Verständigung wird eindeutig geregelt. Bei Sichtverlust wird der Vorgang unterbrochen.
Organisatorische Festlegung
Der Gefahrenbereich gehört in die Abbruchanweisung, mit maßstäblicher Darstellung im Baustelleneinrichtungsplan. Festzuhalten sind Lage und Abmessung des Bereichs, die Absperrung, die zulässigen Standplätze für Personen und Geräte, die Kommunikationsregeln und die Freigabe durch die verantwortliche Aufsichtsperson vor jedem Umsturzvorgang.
Der Grundsatz lautet: Solange ein Bauteil freisteht, ist der Bereich um dieses Bauteil gesperrt, unabhängig davon, ob gerade daran gearbeitet wird oder nicht. Wind wirkt auch in der Mittagspause.

Wird ein Abbruchgerät auf eine Geschossdecke aufgesetzt, denken die meisten zuerst an Biegung. Tatsächlich ist bei Bestandsdecken die Querkraft der Nachweis, der zuerst versagt. Der Grund liegt in der Bauweise: Platten wurden und werden regelmäßig ohne Querkraftbewehrung ausgeführt, weil die Beanspruchung aus gleichmäßig verteilten Nutzlasten gering ist. Eine konzentrierte Kettenlast erzeugt dagegen genau dort hohe Querkräfte, wo keine Bügel liegen. Hinzu kommt, dass Querkraftversagen ohne Vorankündigung eintritt, während Biegeversagen sich durch Rissbildung und Durchbiegung ankündigt.
Grundlage der Tragfähigkeit ohne Bügel
Bei Bauteilen ohne Querkraftbewehrung wird die Traglast über einen empirisch abgeleiteten Ansatz bestimmt. In der gebräuchlichen Form lautet er
V_Rd,c = [C_Rd,c · k · (100 · ρ_l · f_ck)^(1/3) + k₁ · σ_cp] · b_w · d
mit einem Mindestwert
V_Rd,c,min = (v_min + k₁ · σ_cp) · b_w · d
Die Größen bedeuten:
C_Rd,c ist ein Beiwert, üblicherweise 0,18/γ_C, wobei γ_C den Teilsicherheitsbeiwert für Beton bezeichnet.
k erfasst den Maßstabseffekt und berechnet sich als
k = 1 + √(200/d) ≤ 2,0
mit d als statischer Nutzhöhe in Millimetern. Dünne Bauteile tragen bezogen auf ihre Höhe mehr als dicke, was für Bestandsdecken mit geringen Nutzhöhen günstig wirkt.
ρ_l ist der geometrische Längsbewehrungsgrad
ρ_l = A_sl / (b_w · d) ≤ 0,02
mit A_sl als Querschnittsfläche der Zugbewehrung, die über die Verankerungslänge hinaus geführt ist. Dieser Wert geht mit der dritten Wurzel ein, hat also spürbaren, aber gedämpften Einfluss.
f_ck ist die charakteristische Betondruckfestigkeit.
σ_cp erfasst eine Normalkraft im Querschnitt und ist bei Deckenplatten ohne Vorspannung null.
b_w ist die betrachtete Breite, d die statische Nutzhöhe.
Der Mindestwert mit
v_min = 0,035 · k^(3/2) · f_ck^(1/2)
ist bei gering bewehrten Bestandsdecken häufig maßgebend.
Beanspruchung aus der Kettenlast
Die einwirkende Querkraft ergibt sich aus der Laststellung. Steht das Gerät auflagernah, was beim Befahren zwangsläufig vorkommt, wird die Querkraft maximal.
Für eine Einzellast F im Abstand a vom Auflager auf einem Einfeldträger der Stützweite l gilt
V_Ed = F · (l − a) / l
Bei auflagernaher Laststellung nähert sich V_Ed dem Wert F an.
Da die Kette keine Punktlast, sondern eine Linienlast über die Aufstandslänge einträgt, ist die Last als Streckenlast anzusetzen. Bei einer Kettenlast N je Kette und der wirksamen Aufstandslänge L_w folgt
q_K = N / L_w
Die mitwirkende Breite b_eff für die Querkraftbetrachtung ist begrenzt. Sie ergibt sich näherungsweise aus der Lastausbreitung unter der Kette zuzüglich eines Anteils, der von der Spannrichtung und der Lage zum Auflager abhängt. Übliche Ansätze arbeiten mit einer Lastausbreitung unter 45 Grad durch Aufbau und Deckenquerschnitt bis zur Schwerachse der Zugbewehrung, ergänzt um die normative Regelung zur mitwirkenden Breite bei Plattentragwerken. Da diese Annahme das Ergebnis stark beeinflusst, ist sie konservativ zu wählen und im Nachweis auszuweisen.
Zusätzlich ist der Schwingbeiwert anzusetzen:
V_Ed = φ · V_Ed,stat
Rechenbeispiel
Angenommen eine Ortbetonplatte, Baujahr 1968, Dicke 180 Millimeter, Betondeckung 20 Millimeter, Bewehrung Ø10 im Abstand 150 Millimeter in Haupttragrichtung, Betongüte entsprechend heutigem C20/25.
Statische Nutzhöhe:
d = 180 − 20 − 5 = 155 mm
Maßstabsbeiwert:
k = 1 + √(200/155) = 1 + 1,136 = 2,136 → begrenzt auf 2,0
Längsbewehrungsgrad je Meter Breite:
A_sl = (1000/150) · 78,5 = 523 mm²
ρ_l = 523 / (1000 · 155) = 0,00337
Mit C_Rd,c = 0,18/1,5 = 0,12 folgt
V_Rd,c = 0,12 · 2,0 · (100 · 0,00337 · 20)^(1/3) · 1000 · 155
Der Klammerausdruck: 100 · 0,00337 · 20 = 6,74; dritte Wurzel = 1,889
V_Rd,c = 0,12 · 2,0 · 1,889 · 155.000 N = 70.270 N ≈ 70,3 kN je Meter Breite
Mindestwert:
v_min = 0,035 · 2,0^1,5 · 20^0,5 = 0,035 · 2,828 · 4,472 = 0,4426 N/mm²
V_Rd,c,min = 0,4426 · 1000 · 155 = 68.600 N ≈ 68,6 kN je Meter
Maßgebend ist damit rund 70 kN je Meter Breite.
Dem steht die Einwirkung gegenüber. Ein Gerät von 30 Tonnen überträgt je Kette rund 150 kN. Bei einer wirksamen Aufstandslänge von 3,4 Metern ergibt sich q_K = 44,1 kN/m. Mit einem Schwingbeiwert von 1,3 und auflagernaher Stellung folgt eine einwirkende Querkraft in der Größenordnung von 57 kN je Meter, wobei die tatsächliche Verteilung über die mitwirkende Breite die Beanspruchung reduziert, die Lastkonzentration an den Rollen sie dagegen örtlich erhöht.
Der Ausnutzungsgrad ergibt sich zu
η = V_Ed / V_Rd,c
und liegt in diesem Beispiel bei etwa 0,8. Das ist rechnerisch zulässig, aber ohne Reserve für Abweichungen.
Durchstanzen
Neben der Querkraft ist bei konzentrierten Lasten das Durchstanzen zu untersuchen. Betrachtet wird ein Rundschnitt im Abstand des Zweifachen der Nutzhöhe von der Lasteintragsfläche. Der Nachweis lautet
v_Ed = β · V_Ed / (u₁ · d) ≤ v_Rd,c
mit u₁ als Umfang des kritischen Rundschnitts und β als Beiwert für Lastausmitte.
Bei einer über die Kettenlänge verteilten Last ist das Durchstanzen in der Regel weniger kritisch als bei punktförmiger Abstützung, etwa unter einem Stützenfuß eines Traggerüsts. Bei ausgefahrenen Abstützungen von Kranen oder Bühnen ist es dagegen der maßgebende Nachweis.
Ab wann unterstützt werden muss
Eine allgemeingültige Grenze für den Ausnutzungsgrad gibt es nicht, sie ergibt sich aus der Zuverlässigkeit der Eingangsgrößen. Im Bestand sind mehrere davon unsicher.
Die Betonfestigkeit ist ohne Bohrkernprüfung geschätzt. Die Bewehrung ist ohne Ortung geschätzt, und selbst mit Ortung bleibt die Verankerung offen. Die tatsächliche Nutzhöhe weicht durch Toleranzen in der Betondeckung ab. Nachträgliche Durchbrüche sind selten dokumentiert. Vorschädigungen aus Nutzung, Feuchte und Bewehrungskorrosion sind nur örtlich erfassbar.
Aus diesen Gründen ist ein rechnerischer Ausnutzungsgrad nahe eins bei Bestandsdecken nicht vertretbar. In der Praxis wird bei fehlender Querkraftbewehrung mit deutlichem Abstand zur rechnerischen Grenze gearbeitet, insbesondere weil das Versagen spröde eintritt. Wo Bohrkernprüfung und Bewehrungsortung vorliegen, lässt sich näher an die Grenze gehen als bei geschätzten Werten. Die Festlegung trifft der Tragwerksplaner projektbezogen und dokumentiert sie in der Abbruchanweisung.
Zwingend unterstützt wird jedenfalls, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft: der Nachweis ist rechnerisch nicht erfüllt, die Eingangsgrößen beruhen auf Schätzung ohne Verifikation, das Deckensystem ist nicht eindeutig geklärt, es liegen Vorschädigungen vor, oder es handelt sich um Bauarten, die für konzentrierte Lasten nicht geeignet sind, etwa Holzbalken-, Kappen- oder Hohlsteindecken.
Ausführung der Unterstützung
Unterstützt wird durch Schwerlaststützen oder Traggerüste im darunterliegenden Geschoss, angeordnet in einem Raster, das die wirksame Stützweite verkürzt. Da die Querkrafttragfähigkeit selbst dadurch nicht steigt, wirkt die Maßnahme über die Reduzierung der Beanspruchung: Die Last wird direkt in die Unterstützung eingeleitet, statt zum Auflager geführt zu werden.
Wesentlich ist die Weiterleitung nach unten bis auf ein tragfähiges Niveau, in der Regel die Gründung. Eine Abstützung, die auf der nächsten Decke endet, verlagert das Problem lediglich. Die Stützen sind kraftschlüssig anzuschließen, weil eine nicht satt anliegende Stütze keine Last übernimmt, und gegen Ausweichen zu sichern.
Ergänzend wirkt die Lastverteilungskonstruktion auf der Oberseite, die die Kettenlast auf mehrere Stützpunkte spreizt. Beide Maßnahmen zusammen sind der Regelfall.
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Beim Rückbau vorgespannter Bauteile ist die zentrale Gefährdung nicht die Kraft selbst, sondern die Energie, die im gespannten Stahl gespeichert ist. Wird ein Spannglied ohne Verbund oder in einem verbundfreien Abschnitt durchtrennt, wird diese Energie in Bewegungsenergie umgesetzt. Das freie Ende schnellt zurück, mit Geschwindigkeiten, die im Bereich mehrerer Dutzend Meter je Sekunde liegen können. Die Bemessung der Absperrung leitet sich aus einer energetischen Betrachtung ab.
Gespeicherte Dehnungsenergie
Ein gespanntes Stahlglied verhält sich wie eine Feder. Die gespeicherte Energie entspricht der Fläche unter der Kraft-Verformungs-Linie:
U = ½ · P · ΔL
Die Verlängerung ΔL folgt aus dem Hookeschen Gesetz:
ΔL = P · L_f / (A_p · E_p)
Eingesetzt ergibt sich
U = P² · L_f / (2 · A_p · E_p)
Darin sind:
P die im Spannglied vorhandene Spannkraft nach Abzug der Verluste aus Reibung, Ankerschlupf, Kriechen, Schwinden und Relaxation.
L_f die freie, also nicht im Verbund liegende Gliedlänge.
A_p die Querschnittsfläche des Spannstahls.
E_p der Elastizitätsmodul des Spannstahls, für Litzen üblicherweise rund 195.000 N/mm², für Drähte und Stäbe rund 200.000 bis 205.000 N/mm².
Die Formel zeigt die entscheidende Abhängigkeit: Die Energie wächst quadratisch mit der Spannkraft und linear mit der freien Länge. Ein Glied ohne Verbund über zwanzig Meter speichert das Zwanzigfache dessen, was dasselbe Glied über einen freien Abschnitt von einem Meter speichert.
Rechenbeispiel
Betrachtet wird ein Spannglied aus sieben Litzen mit je 150 mm², also A_p = 1050 mm², bei einer verbleibenden Spannkraft von P = 1200 kN und einer freien Länge von L_f = 15 m. Der Elastizitätsmodul betrage E_p = 195.000 N/mm².
Verlängerung:
ΔL = 1.200.000 N · 15.000 mm / (1050 mm² · 195.000 N/mm²)
ΔL = 1,8 · 10^10 / 2,0475 · 10^8 = 87,9 mm
Gespeicherte Energie:
U = ½ · 1.200.000 N · 0,0879 m = 52.740 J ≈ 52,7 kJ
Zur Einordnung: Diese Energie entspricht etwa der kinetischen Energie eines Kleinwagens bei rund 35 Kilometern je Stunde. Sie wird beim Trennschnitt in Bruchteilen einer Sekunde freigesetzt.
Rückschlaggeschwindigkeit
Die freiwerdende Energie verteilt sich auf die Masse des zurückschnellenden Stahls. Bei vereinfachter Betrachtung, in der die gesamte Energie in kinetische Energie der freien Gliedlänge übergeht, gilt
U = ½ · m · v² → v = √(2U/m)
Die Masse des freien Abschnitts beträgt
m = A_p · L_f · ρ_St
mit ρ_St = 7850 kg/m³. Im Beispiel:
m = 1050 · 10⁻⁶ m² · 15 m · 7850 kg/m³ = 123,6 kg
v = √(2 · 52.740 / 123,6) = √853,4 = 29,2 m/s
Das entspricht rund 105 Kilometern je Stunde.
Diese Rechnung liefert einen Mittelwert über die Gliedlänge. Tatsächlich ist die Geschwindigkeitsverteilung ungleichmäßig, weil sich die Entspannung als Welle mit Schallgeschwindigkeit im Stahl ausbreitet. Das freie Ende erreicht dabei kurzzeitig höhere Werte als der Mittelwert. Für die Bemessung ist deshalb ein Zuschlag erforderlich.
Ein Teil der Energie wird zudem durch Reibung im Hüllrohr, durch plastische Verformung und durch Kontakt mit dem umgebenden Beton dissipiert. Diese Anteile wirken günstig, sind aber nicht quantifizierbar und dürfen nicht in Ansatz gebracht werden.
Rückschlagweite und Flugbahn
Die Rückschlagweite ergibt sich zunächst aus der Verkürzung: Das Glied zieht sich um ΔL zusammen, im Beispiel um rund 88 Millimeter. Diese Bewegung allein wäre unkritisch.
Gefährlich wird der Fall, in dem sich das Ende aus der Verankerung oder aus dem Hüllrohr löst und als freier Körper austritt. Dann gilt die Wurfbahn:
x = v · cos θ · t
y = v · sin θ · t − ½ · g · t²
Für einen horizontalen Austritt aus der Höhe h über Gelände folgt die Flugzeit
t = √(2h/g)
und die Wurfweite
x = v · √(2h/g)
Im Beispiel bei einer Austrittshöhe von 4 Metern:
t = √(2 · 4 / 9,81) = 0,903 s
x = 29,2 · 0,903 = 26,4 m
Damit ergibt sich eine rechnerische Reichweite von über fünfundzwanzig Metern, ohne Berücksichtigung von Abprallern.
Bemessung der Absperrung
Aus diesen Größenordnungen folgt die praktische Konsequenz. Der abzusperrende Bereich orientiert sich an drei Kriterien.
Die Achse des Spannglieds ist die Hauptgefährdungsrichtung. In deren Verlängerung dürfen sich weder Personen noch Zugänge befinden, und zwar über die gesamte rechnerische Reichweite hinaus.
Der seitliche Bereich ist wegen möglicher Abpraller und wegen abgesprengter Betondeckung ebenfalls freizuhalten, allerdings mit geringerer Ausdehnung.
Die Trennstelle selbst wird abgeschirmt, üblicherweise durch Bohlen, Stahlplatten, Panzermatten oder Schutzgitter, die den Austritt begrenzen.
Zusätzlich sind Aufenthaltsbereiche, Verkehrswege und Nachbargrundstücke zu betrachten. Wo die rechnerische Reichweite über die Baustellengrenze hinausreicht, ist die Absperrung mit den Betroffenen abzustimmen oder das Verfahren so zu ändern, dass keine schlagartige Freisetzung möglich ist.
Konsequenz für die Verfahrenswahl
Die Rechnung macht deutlich, warum das kontrollierte Entspannen der Alternative des einfachen Durchtrennens vorzuziehen ist. Bei geordnetem Ablassen über eine Spannpresse wird dieselbe Energie über einen Zeitraum von mehreren Sekunden abgebaut, wodurch die auftretenden Geschwindigkeiten vernachlässigbar bleiben.
Ebenso erklärt sich die Wirksamkeit des abschnittsweisen Vorgehens bei verbundverpressten Bauteilen. Wird der freie Abschnitt L_f auf wenige Dezimeter begrenzt, sinkt die gespeicherte Energie proportional. Bei L_f = 0,3 m statt 15 m beträgt sie im obigen Beispiel nur noch rund 1,05 kJ, also ein Fünfzigstel. Voraussetzung ist ein nachweislich intakter Verpresszustand, weil eine Fehlstelle im Hüllrohr die freie Länge unbemerkt vergrößert.
Aus demselben Grund ist das Absetzen ganzer Bauteile mit anschließender Zerlegung am Boden unter kontrollierten Bedingungen bei Fertigteilen mit sofortigem Verbund die bevorzugte Lösung.
Zusammenfassung
Die gespeicherte Energie folgt aus U = P²·L_f/(2·A_p·E_p) und wächst quadratisch mit der Spannkraft sowie linear mit der freien Gliedlänge. Aus ihr lässt sich über den Energiesatz die Rückschlaggeschwindigkeit und über die Wurfbahn die Reichweite abschätzen. Die Absperrung wird in Gliedachse großzügig bemessen, die Trennstelle abgeschirmt. Wirksamer als jede Absperrung ist jedoch die Verfahrenswahl: kontrolliertes Ablassen oder Begrenzung der freien Länge, sodass die Energie gar nicht erst in gefährlicher Größenordnung freigesetzt wird.
