Favicon 1A-Abriss Welche Bedeutung haben Baugrund, Gründung und vorhandene unterirdische Leitungen für die Planung von Abriss- und Erdarbeiten?Oberhalb der Geländeoberkante lässt sich ein Bauwerk erfassen, vermessen und in seiner Konstruktion beurteilen. Unterhalb beginnt der Bereich, in dem mit Annahmen gearbeitet wird. Genau dort entstehen die meisten Nachträge, Terminverschiebungen und Schadensfälle eines Abbruchvorhabens. Baugrund, Gründung und Leitungsbestand bestimmen, mit welchen Geräten gearbeitet werden kann, wie tief zurückgebaut wird, welche Massen anfallen, welche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind und in welchem Zustand die Fläche übergeben werden kann.

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Baugrunderkundung

Grundlage ist ein geotechnischer Bericht nach DIN 4020 in Verbindung mit DIN EN 1997. Erkundet wird durch Kleinrammbohrungen, Rammkernsondierungen, Schürfe, Drucksondierungen oder Kernbohrungen, ergänzt um Laborversuche zu Korngrößenverteilung, Wassergehalt, Konsistenz und Scherparametern.

Für Abbruch- und Erdarbeiten sind vor allem vier Kenngrößen relevant.

Die Bodenart und ihre Klassifizierung. Maßgeblich sind die Bodenklassen nach DIN 18300 beziehungsweise die aktuelle Einteilung in Homogenbereiche, die den Lösewiderstand und damit den Geräteeinsatz bestimmt. Bindige Böden verhalten sich witterungsabhängig, nichtbindige rollig und mit anderen Böschungswinkeln.

Die Tragfähigkeit. Sie entscheidet, ob schwere Abbruch- und Erdbaugeräte den Untergrund befahren können. Die zulässige Bodenpressung ist gegen die Kettenpressung des Geräts zu stellen, gegebenenfalls sind Lastverteilungsplatten oder eine temporäre Baustraße erforderlich.

Die Grundwasserverhältnisse. Bemessungswasserstand, Schwankungsbereich und Schichtenwasser bestimmen, ob eine Wasserhaltung erforderlich wird. Diese ist wasserrechtlich erlaubnispflichtig, sowohl für die Entnahme als auch für die Einleitung.

Die Vorbelastung. Auffüllungen aus früheren Bauphasen, Kriegsschutt, Schlacken oder betriebsbedingte Kontaminationen sind in innerstädtischen Lagen die Regel und nicht die Ausnahme.

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Gründungsbestand

Die Gründung des abzubrechenden Bauwerks ist Bestandteil der Abbruchmasse, sofern sie nicht im Boden verbleiben darf. Zu erfassen sind Art, Abmessungen, Tiefenlage und Bewehrungsgrad.

Bei Flachgründungen handelt es sich um Streifen-, Einzel- oder Plattenfundamente. Ihre tatsächlichen Abmessungen weichen häufig von den Planangaben ab, insbesondere bei älteren Bauwerken, bei denen unbewehrte Betonfundamente mit erheblichem Überstand ausgeführt wurden. Freilegen vor der Massenermittlung ist deshalb Standard.

Bei Tiefgründungen über Bohr-, Ramm- oder Verdrängungspfähle stellt sich die Frage, ob gezogen, abgeschnitten oder belassen wird. In der Praxis wird meist unterhalb der geplanten Gründungssohle des Nachfolgebauwerks abgetrennt. Verbleibende Pfähle sind lagemäßig einzumessen und zu dokumentieren, weil sie die Neugründung beeinflussen.

Bei Kellerkonstruktionen ist zwischen vollständigem Ausbau und Verfüllung zu entscheiden. Verfüllt wird nur nach Öffnen der Sohle, damit kein Wassersack entsteht, und mit verdichtungsfähigem, geeignetem Material in definierten Lagen. Wird die Grube ohne Nachweis verfüllt, entsteht ein Bereich unterschiedlicher Steifigkeit, der bei späterer Bebauung zu Setzungsdifferenzen führt.

Ein eigener Fall sind Maschinenfundamente in Industriebauten. Sie reichen häufig mehrere Meter tief, sind hoch bewehrt, enthalten Ankerkonstruktionen und Kanäle und sind nicht selten mit Betriebsstoffen durchsetzt.

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Nachbarbebauung

Wird an bestehende Bebauung angeschlossen, ist deren Gründung in die Planung einzubeziehen. Maßgebend ist DIN 4123 für Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude.

Zu prüfen sind Gründungstiefe des Nachbarn, Abstand zur geplanten Aushubkante und die Frage, ob die Baugrube unterhalb der gedachten Lastausbreitungslinie liegt. Ist das der Fall, wird unterfangen, abschnittsweise nach den Regeln der Norm oder über Sonderverfahren wie Düsenstrahlverfahren, Bohrpfahlwand oder Mikropfähle.

Ergänzend sind Beweissicherungen vor Beginn, Setzungsmessungen während der Ausführung und die Überwachung von Erschütterungen nach DIN 4150-3 vorzusehen. Erschütterungen aus Hydraulikhammer- oder Rammarbeiten übertragen sich über den Baugrund erheblich weiter, als vor Ort wahrnehmbar ist.

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Leitungsbestand

Unterirdische Leitungen sind die häufigste Ursache unmittelbarer Gefährdung bei Erdarbeiten. Betroffen sind Gas, Strom in Nieder-, Mittel- und Hochspannung, Wasser, Abwasser, Fernwärme und Telekommunikation.

Das Vorgehen ist gestuft. Zunächst werden Bestandspläne bei allen Versorgungs- und Netzbetreibern eingeholt, ergänzt um kommunale Kanalkataster. Diese Pläne sind Hinweise, keine Gewähr. Lageabweichungen im Bereich von mehreren Dezimetern sind normal, nicht dokumentierte Leitungen keine Seltenheit.

Daran schließt die Ortung an, mittels elektromagnetischer Leitungssuchgeräte oder Bodenradar. Im letzten Schritt erfolgt die Freilegung durch Suchschlitze, in sensiblen Bereichen über Saugbagger, der druckluft- oder vakuumgestützt arbeitet und die Leitung ohne mechanischen Kontakt freilegt.

Vor Abbruchbeginn müssen sämtliche Hausanschlüsse getrennt, freigeschaltet und durch den Netzbetreiber freigegeben sein. Bei Gasleitungen ist die Trennung ausschließlich durch den Netzbetreiber zulässig. Die Freigabe ist schriftlich zu dokumentieren. Weiterhin ist zu klären, ob Durchgangsleitungen das Grundstück queren, die andere Anlieger versorgen und deshalb erhalten oder umverlegt werden müssen.

Ein gesonderter Punkt ist der Kampfmittelverdacht. In Hannover und vergleichbaren, im Zweiten Weltkrieg stark betroffenen Städten ist eine Abfrage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst vor Erdarbeiten üblich, in Verdachtsbereichen mit anschließender Sondierung.

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Auswirkung auf Aushub und Massen

Aus Baugrund und Gründung ergibt sich der Umgang mit dem Aushub. Zu unterscheiden sind wiederverwendbarer Boden, der als Verfüllmaterial auf dem Grundstück verbleiben kann, und abzufahrender Boden, der nach Ersatzbaustoffverordnung oder Deponierecht einzustufen ist.

Die Einstufung setzt eine Beprobung mit Analytik voraus. Sie sollte vor Beginn erfolgen, weil sich Entsorgungswege, Anlagenkapazitäten und Kosten daraus ableiten. Getrennt ausgehalten wird nach Qualitäten, denn eine Vermischung führt dazu, dass die gesamte Masse dem ungünstigsten Wert folgt.

Beim Wiedereinbau sind Verdichtungsanforderungen, Lagenstärken und Nachweise über Plattendruckversuche zu beachten, insbesondere wenn die Fläche anschließend überbaut wird.

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Übergabezustand

Am Ende steht die Definition des geschuldeten Zustands. Möglich sind die grobe Räumung, die Verfüllung und Angleichung an das umgebende Gelände, der Abtrag auf definierte Gründungshöhe mit Verdichtungsnachweis oder die Herstellung einer Baugrube mit gesicherten Wänden. Diese Festlegung gehört in die Leistungsbeschreibung, weil sie den Aufwand erheblich beeinflusst.

Zusammenfassung

Baugrund, Gründung und Leitungsbestand bilden die Planungsgrundlage für Abbruch- und Erdarbeiten gleichermaßen. Erforderlich sind ein geotechnischer Bericht, die Erfassung der Bestandsgründung, die Prüfung der Nachbarbebauung nach DIN 4123, eine gestufte Leitungserkundung mit schriftlicher Freigabe sowie die vorlaufende Beprobung des Bodens. Wer diese Punkte vor Vertragsschluss klärt, kalkuliert belastbar. Wer sie offenlässt, verlagert das Risiko in die Ausführung, wo es ungleich teurer wird.

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