Die Materialbewirtschaftung ist bei den meisten Abbruchvorhaben der wirtschaftlich bedeutendste Teilprozess. Während die reine Abrissleistung in Maschinenstunden kalkulierbar bleibt, entscheiden Trennung, Aufbereitung und Entsorgungsweg über einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten. Hinzu kommt der rechtliche Rahmen aus Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gewerbeabfallverordnung, Nachweisverordnung, Abfallverzeichnisverordnung und Ersatzbaustoffverordnung, der Trennung nicht als Option, sondern als Pflicht ausgestaltet.
Der maßgebliche Grundsatz lautet: Getrennt wird an der Anfallstelle. Was einmal vermischt ist, lässt sich nachträglich nur mit unverhältnismäßigem Aufwand wieder auftrennen.

Rückbaukonzept und Vorerkundung
Voraussetzung jeder Materialtrennung ist die Kenntnis dessen, was verbaut wurde. Bei größeren Vorhaben wird deshalb ein Rückbaukonzept erstellt, das auf einer Schadstoff- und Materialerkundung basiert. Erfasst werden Bauteilaufbauten, Materialarten, Mengen nach Masse oder Volumen sowie Verdachtsmomente auf Schadstoffe.
Aus dieser Erkundung entsteht ein Massen- und Entsorgungskonzept, in dem jeder Materialstrom einem Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnisverordnung zugeordnet wird. Diese sechsstellige Zuordnung ist keine Formalie, sondern bestimmt Nachweispflicht, Transportvorschriften und zulässige Entsorgungsanlage. Materialien mit Sternchenkennzeichnung gelten als gefährlicher Abfall und unterliegen dem elektronischen Nachweisverfahren.

Selektiver Rückbau als Trennverfahren
Die eigentliche Trennung erfolgt durch die Rückbaureihenfolge selbst. Der selektive Rückbau, in der Praxis auch als Rückbau nach Fraktionen bezeichnet, arbeitet sich in umgekehrter Reihenfolge zur Errichtung durch die Materialschichten.
Zuerst werden schadstoffhaltige Bauteile entfernt, und zwar vollständig, bevor andere Gewerke beginnen. Danach folgen verwertbare Wertstoffe wie Metalle, Kabel und technische Anlagen. Anschließend der nichttragende Ausbau, also Bodenbeläge, Estriche, Trockenbau, Verkleidungen, Türen und Einbauten. Erst zum Schluss wird der mineralische Kern des Bauwerks abgetragen.
Der Effekt ist beträchtlich. Wird ein Gebäude ohne diese Vorstufen niedergelegt, entsteht ein Gemisch aus Beton, Gips, Dämmstoff, Holz, Kunststoff und Metall, das als gemischter Bau- und Abbruchabfall einzustufen ist. Wird zuvor selektiv ausgebaut, fällt der überwiegende Massenanteil als sortenreiner Betonbruch an, der einen Bruchteil kostet oder sogar als Recyclingbaustoff verwertbar ist.

Fraktionen
Die üblichen Trennströme auf einer Abbruchbaustelle sind:
Mineralische Fraktion aus Beton, Ziegel, Kalksandstein und Fliesen. Zu unterscheiden ist zwischen sortenreinem Beton und Ziegelbruch einerseits und Gemischen andererseits, da die Verwertungswege differieren. Störstoffe wie Gips, Bitumen, Holz und Kunststoffe sind fernzuhalten, weil bereits geringe Anteile die Eignung als Recyclingbaustoff aufheben. Insbesondere sulfathaltige Bestandteile aus Gipsputz und Anhydritestrich sind kritisch.
Metalle, getrennt nach Eisen und Nichteisenmetallen. Bewehrungsstahl, Profile, Rohre, Kabel, Zargen, Heizkörper. Der einzige Strom mit positivem Marktwert.
Holz, differenziert nach Altholzkategorien A I bis A IV gemäß Altholzverordnung. Naturbelassenes Holz ist stofflich oder energetisch verwertbar, behandeltes und mit Holzschutzmitteln belastetes Holz der Kategorie A IV ist gesondert zu entsorgen.
Gipshaltige Abfälle aus Trockenbau, Putzen und Anhydritestrich. Konsequent getrennt zu halten.
Dämmstoffe, unterschieden nach Mineralwolle, EPS und XPS, wobei ältere Polystyrolschäume HBCD enthalten können und dann als gefährlicher Abfall gelten.
Kunststoffe, Bitumen und Dachpappe, wobei teerhaltige Bahnen mit PAK-Belastung gesondert zu behandeln sind.
Gefährliche Abfälle wie Asbestzement, Spritzasbest, künstliche Mineralfasern alter Bauart, PCB-Fugenmassen, Öle und Leuchtmittel.
Restmüll und Sortierreste, die möglichst gering zu halten sind.

Aufbereitung auf der Baustelle
Bei größeren Massen ist die Aufbereitung vor Ort wirtschaftlich sinnvoll, weil Transporte entfallen. Eingesetzt werden mobile Brechanlagen als Backen- oder Prallbrecher, ergänzt durch Vorabsiebung, Überbandmagnet zur Eisenabscheidung, Windsichter zur Entfernung von Leichtstoffen und gegebenenfalls Nachsiebung zur Erzeugung definierter Körnungen.
Das Ergebnis ist ein Recyclingbaustoff, der je nach Qualität als Frostschutzschicht, Schottertragschicht oder Verfüllmaterial einsetzbar ist. Voraussetzung ist die Güteüberwachung sowie die Einhaltung der Materialwerte nach Ersatzbaustoffverordnung, die seit deren Inkrafttreten bundeseinheitlich geregelt sind. Erforderlich sind Probenahme, Analytik auf Schadstoffparameter und die Zuordnung zu einer Materialklasse, aus der sich die zulässigen Einbauweisen ergeben.
Der Betrieb einer mobilen Brechanlage unterliegt zudem immissionsschutzrechtlichen Anforderungen hinsichtlich Staub und Lärm sowie gegebenenfalls einer Anzeige nach Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Logistik und Lagerung
Die praktische Umsetzung scheitert selten am Willen, sondern am Platz. Erforderlich sind Aufstellflächen für mehrere Container gleichzeitig, Rangierraum für Absetz- und Abrollkipper, tragfähiger Untergrund und Zufahrten mit ausreichenden Kurvenradien.
Bei beengten innerstädtischen Grundstücken wird mit reduziertem Containerbestand und höherer Wechselfrequenz gearbeitet, mit Big Bags für Kleinmengen, mit Zwischenlagerflächen für Fraktionen mit geringem Aufkommen oder mit taktweiser Bereitstellung. Sondernutzungserlaubnisse und Halteverbotszonen sind rechtzeitig zu beantragen.
Für die Lagerung gelten materialabhängige Anforderungen. Gefährliche Abfälle sind getrennt, gekennzeichnet und gegen Zugriff Unbefugter gesichert zu lagern, staubende Materialien abgedeckt, wassergefährdende Stoffe auf dichter Fläche mit Auffangmöglichkeit.

Dokumentation
Der Entsorgungsvorgang ist nachzuweisen. Bei gefährlichen Abfällen erfolgt dies über das elektronische Nachweisverfahren mit Entsorgungsnachweis und Begleitschein, bei nicht gefährlichen Abfällen regelmäßig über Wiegescheine und Übernahmescheine der Entsorgungsanlage.
Für gewerbliche Bau- und Abbruchabfälle verlangt die Gewerbeabfallverordnung zusätzlich den Nachweis der getrennten Sammlung. Wird nicht getrennt, ist die Zuführung zu einer Vorbehandlungsanlage mit definierter Sortierquote zu dokumentieren, und die Gründe für die Abweichung sind darzulegen.
Die Unterlagen sind projektbezogen zu sammeln und dem Auftraggeber gebündelt zu übergeben. Sie werden bei Bauabnahme, Finanzierung, Altlastenfragen und späteren Grundstücksverkäufen benötigt.
Zusammenfassung
Die Materialbewirtschaftung beginnt mit der Vorerkundung und dem Rückbaukonzept, setzt sich im selektiven Rückbau fort, in dem die Trennung an der Anfallstelle erfolgt, und endet in Aufbereitung, Andienung und Nachweisführung. Der wirtschaftliche Hebel liegt fast vollständig am Anfang: Was beim Ausbau getrennt wird, verursacht geringe Kosten oder erzielt Erlöse. Was vermischt in den Container gelangt, wird als gemischter Abfall zum Höchstsatz entsorgt.
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